Rechtsprechung
LSG Schleswig-Holstein, 06.02.2002 - L 8 U 55/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Zur Frage der Gefahrklassenherabsetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Lübeck - S 3 U 314/99
- LSG Schleswig-Holstein, 06.02.2002 - L 8 U 55/01
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2005 - L 17 U 156/04
Beitragserhebung in der gesetzlichen Unfallversicherung; Antrag auf Herabsetzung …
Im Übrigen müsse sie - die Klägerin - genauso behandelt werden wie die Unternehmen, mit denen sich die Beklagte auf der Grundlage einer Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Schleswig-Holstein vom 06. Februar 2002 (Az: L 8 U 55/01) verglichen habe.Der gegenteiligen Meinung des LSG Schleswig-Holstein (Urteil vom 06. Februar 2002, Az L 8 U 55/01), wonach dem Unfallversicherungsträger insoweit ein gewisser Beurteilungsspielraum eingeräumt ist, folgt der Senat nicht (vgl. Senatsurteil vom 15. Januar 2003, Az: L 17 U 199/02).
- LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2003 - L 2 U 207/01
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Herabsetzung der Gefahrklasse - …
Der gegenteiligen Meinung des LSG Schleswig-Holstein (Urt v 6.2.2002, Az L 8 U 55/01), wonach dem Unfallversicherungsträger insoweit ein gewisser Beurteilungsspielraum eingeräumt ist, folgt der Senat nicht (…ebenso der 3. Senat des LSG Rheinland-Pfalz im Urteil vom 20.9.2002, aaO).Der Senat stimmt der Auffassung des LSG Schleswig-Holstein in seinem Urteil vom 6.2.2002 (aaO) zu, dass die Prüfung, ob eine Herabsetzung der Gefahrklasse erfolgt, in drei Stufen zu erfolgen hat: Zunächst ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen, unter denen eine Herabsetzung in Betracht kommt, erfüllt sind, ob das antragstellende Unternehmen also eine von der üblichen erheblich abweichende Betriebsweise aufweist und deshalb geringeren Gefahren unterliegt als die, für die die Gefahrklasse in Teil I des Gefahrtarifs berechnet wurde (erster Schritt).
- LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2006 - L 1 RA 65/01 Es hat ferner die Akte des Rechtsstreits vor dem Sozialgericht Stendal S 8 U 55/01 beigezogen.
Neben der Verwaltungsakte der Beklagten - Vers.-Nr. - sowie den als Beiakte geführten Ablichtungen medizinischer Unterlagen aus den Unfallakten der Bau-Berufsgenossenschaft Hannover haben deren Berufshilfeakten in zwei Bänden und die Akte des Sozialgerichts Stendal S 8 U 55/01 bei der mündlichen Verhandlung und Beratung vorgelegen.